Sitzung: 01.08.2024 OR BIN/004/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1256/24
Beschluss:
Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Binderslebener Carneval Club e.V. u.a. für die Ausstattung der Kinder- und Jugendgarde, Anschaffung von Trainingsbedarf sowie die Kosten für das Trainingslager finanzielle Mittel i.H.v. 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die finanziellen Mittel werden auch für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.