Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Binderslebener Feuerwehrverein e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zur Anschaffung von T-Shirts und Jacken mit Vereinslogo eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die finanziellen Mittel werden auch für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.