Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 6 i.V.m. § 7 Abs. 2, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Dorfclub Windischholzhausen e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der Musiknacht, finanzielle Mittel i.H.v. 2.190,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Kosten der GEMA sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.