Sitzung: 29.07.2024 OR WIN/004/2024
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1227/24
Beschluss:
Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 6 i.V.m. § 7 Abs. 2,
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Dorfclub
Windischholzhausen e.V., zur
Vorbereitung und Durchführung des Dorf- und Schützenfestes, finanzielle
Mittel i.H.v. 1.350,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die
musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Kosten für Hüpfburg o.ä.,
Werbungskosten, Aufwendungen für den Toilettenwagen inkl. Reinigungskosten, Gebühren der GEMA sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und
Gebühren verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.