Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 6 i.V.m. § 7 Abs. 2, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Dorfclub Windischholzhausen e.V., zur Vorbereitung und Durchführung des Dorf- und Schützenfestes, finanzielle Mittel i.H.v. 1.350,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Kosten für Hüpfburg o.ä., Werbungskosten, Aufwendungen für den Toilettenwagen inkl. Reinigungskosten, Gebühren der GEMA sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.