Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 6 i.V.m. § 7 Abs. 2, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Dorfclub Windischholzhausen e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der bereits stattgefundenen Maifeier, finanzielle Mittel i.H.v. 240,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Kosten der GEMA sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.