Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 6 i.V.m. § 7 Abs. 2, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein zur Rettung der Schlosskirche Molsdorf e.V., zur Vorbereitung und Durchführung eines Konzertes, finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Honorarkosten der Künstler, Dekorationsmaterialien, Werbekosten sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.