Sitzung: 01.07.2024 OR ROH/003.1/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1123/24
Beschluss:
Zusätzlich zum Beschluss 0045/24
vom 23.01.2024 werden entsprechend § 8 a, b und g i.V.m. § 7 Abs. 2 der
Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) der
Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung /
Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben weitere finanzielle Mittel i.H.v.
150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die
entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel
aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.