Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 0045/24 vom 23.01.2024 werden entsprechend § 8 a, b und g i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben weitere finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.