Sitzung: 08.05.2024 OR TIE/003/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0930/24
Beschluss:
Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Tiefthaler Kirmesgesellschaft e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, finanzielle Mittel in Höhe von 4139,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Anmietung eines Zeltes eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.