Sitzung: 16.05.2024 OR NIE/003/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0777/24
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem Ortsverein Niedernissa e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung des Kinder- und Sportfestes, Kosten für Toiletten, Gebühren, Genehmigungen und Werbungskosten für die Veranstaltung) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.