Sitzung: 08.05.2024 OR TIE/003/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0707/24
Beschluss:
Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Liedertafel Tiefthal e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können u.a. zur Anschaffung von Notenmaterial eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.