Sitzung: 12.03.2024 OR FRI/002/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0512/24
Beschluss
Entsprechend § 18
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Frienstedter
Feuerwehrverein e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der Maifeier,
vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von
200,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für den Kauf von
Wachsfackeln sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten
und Gebühren verwendet werden.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur
Verfügung.