Sitzung: 12.03.2024 OR FRI/002/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0510/24
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden
dem Kulturverein Frienstedt e.V., zur Vorbereitung und Durchführung eines
Frühlingsfestes, vorbehaltlich der
Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und
Dekorationsmaterial, Blumen, Werbungskosten sowie zum Kauf von Süßigkeiten und
Kinderschminke eingesetzt werden.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur
Verfügung.