Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kulturverein Frienstedt e.V., zur Vorbereitung und Durchführung eines Frühlingsfestes, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, Blumen, Werbungskosten sowie zum Kauf von Süßigkeiten und Kinderschminke eingesetzt werden.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.