Sitzung: 14.03.2024 OR SAL/002/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0451/24
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. finanzielle Mittel, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes i.H.v. 250,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. für die Vorbereitung und Durchführung des traditionellen Osterfeuers) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden. Der Einsatz der Mittel u.a. für Speisen, Getränke ist gestattet.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.