Sitzung: 06.02.2024 OR URB/001/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0253/24
Beschluss:
Entsprechend § 18 (a) i. V. m. § 19 (b) der Ortsteilverfassung - Anlage
5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem
Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Vorbereitung und
Durchführung des Tonnenfeuerfestes 2024, vorbehaltlich der Bestätigung des
Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 900,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die
musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Werbungskosten, Strom- und
Wasserkosten, Gebühren der GEMA, sowie für mit der Veranstaltung im
Zusammenhang entstehende Honorare, Kosten und Gebühren verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte
finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse
wieder zur Verfügung.