Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (a) i. V. m. § 19 (b) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Vorbereitung und Durchführung des Tonnenfeuerfestes 2024, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 900,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Werbungskosten, Strom- und Wasserkosten, Gebühren der GEMA, sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Honorare, Kosten und Gebühren verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.