Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a)  i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem BCC Büßlebener Carnevalsclub e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes,  für die Vor-bereitung und Durchführung von Faschingsveranstaltungen im Ort, u.a. Kinderfasching, Prunk-sitzungen, Seniorenfasching, Faschingsdisco,  finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt. 

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen/Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Disco-DJ, Musiker)  bzw. die schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.