Sitzung: 31.01.2024 OR BUE/001/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0133/24
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem BCC Büßlebener Carnevalsclub e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, für die Vor-bereitung und Durchführung von Faschingsveranstaltungen im Ort, u.a. Kinderfasching, Prunk-sitzungen, Seniorenfasching, Faschingsdisco, finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.Â
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen/Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Disco-DJ, Musiker) bzw. die schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.