Sitzung: 31.01.2024 OR BUE/001/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0089/24
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für
die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt
Erfurt vom         22. Juni 2016 werden
die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unter-haltung des Bürgerhauses
gemäß § 8 Abs. 1 b der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der
Bestätigung des Haushaltes 2024 verwendet.Â
Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet
Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1
der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in
Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und
erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.