Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Vorbereitung und Durchführung eines Kinder-Frühlingsfestes finanzielle Mittel in Höhe von 1.150,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel können u. a. für die Miete von Kinderkarussell, Hüpfburg und Outdoor-Spielgeräte, sowie für Lebensmittel, Werbung und Honorare verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.