Sitzung: 24.01.2024 OR JOP/001/2024
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0117/24
Beschluss:
Dem
Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden entsprechend § 18
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, vorbehaltlich der
Bestätigung des Haushaltes, zur Vorbereitung und Durchführung eines
Kinder-Frühlingsfestes finanzielle Mittel in Höhe von 1.150,00 EUR zur
Verfügung gestellt. Die Mittel können u. a. für die Miete von Kinderkarussell,
Hüpfburg und Outdoor-Spielgeräte, sowie für Lebensmittel, Werbung und Honorare
verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben
werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem
Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.