Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (b) i. V. m. § 18 (b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes,  für die Vorbereitung und Durchführung von Senioren-Cafés finanzielle Mittel i. H. v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel können u. a. zur Beschaffung von Dekoration, Lebensmitteln, Geschirr usw. verwendet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.