Sitzung: 24.01.2024 OR JOP/001/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0116/24
Beschluss:
Entsprechend § 19 (b) i. V. m. § 18 (b) der Anlage 5 der Hauptsatzung
der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm
Beauftragten, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, für die Vorbereitung und Durchführung von Senioren-Cafés
finanzielle Mittel i. H. v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel
können u. a. zur Beschaffung von Dekoration, Lebensmitteln, Geschirr usw.
verwendet werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die
entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte
finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse
wieder zur Verfügung.