Sitzung: 22.01.2024 OR WIN/001/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0087/24
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung fĂŒr die Vergabe und Benutzung von RĂ€umen in BĂŒrgerhĂ€usern der
Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen fĂŒr die
Ausstattung und bauliche Unterhaltung des BĂŒrgerhauses gemÀà § 8 Abs. 1 b der
Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der BestÀtigung des Haushaltes
verwendet.
Die geschĂ€ftsfĂŒhrende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung fĂŒr die Vergabe und Benutzung von RĂ€umen in BĂŒrgerhĂ€usern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den FachĂ€mtern zu fĂŒhren. Â