Sitzung: 23.01.2024 OR ROH/001/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0045/24
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von
ihr Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben,
vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2024, finanzielle Mittel i.H.v.
150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der
finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des §
71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden
anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.