Sitzung: 22.01.2024 OR AZM/001/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0038/24
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von
ihm Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben,
vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2024, finanzielle Mittel i.H.v.
400,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der
finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des §
71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden
anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.