Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Die Abwägung (Anlage 5)[1] zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan VIE747 „Südlich der Erfurter Allee“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2 - M 1: 500)[2] mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 21.08.2023 und  dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3.2),[3] als Satzung beschlossen.



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 5 des Beschlusses ist als Anlage 11 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 11 b der Niederschrift beigefügt.

[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3.2 des Beschlusses ist als Anlage 11 c der Niederschrift beigefügt.