Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Die laufende Geldleistung nach § 23 ThürKigaG wird gemäß Anlage 1[1] beschlossen.

 

02

Die Geldleistung nach Anlage 1 Ziffer 2 wird jährlich zum 1. Januar an den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Tabellenwert des TVöD SuE angepasst.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 16 der Niederschrift beigefügt.