Sitzung: 13.12.2023 StR/008/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2242/23
01
Die
laufende Geldleistung nach § 23 ThürKigaG wird gemäß Anlage 1[1]
beschlossen.
02
Die Geldleistung nach Anlage 1 Ziffer 2
wird jährlich zum 1. Januar an den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen
Tabellenwert des TVöD SuE angepasst.
Â
[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 16 der Niederschrift beigefügt.