Sitzung: 13.12.2023 StR/008/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 5, Enthaltungen: 8, Befangen: 0
Vorlage: 1828/23
01
Der Stadtrat beschließt, die als Anlage 2[1]
beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr in der Landeshauptstadt Erfurt
(Straßenreinigungsgebühren-satzung – StrReiGebEF).
02
Die Gebührenkalkulation gemäß Anlage 3[2] wird
bestätigt.
03
Die
in Anlage 6[3] dargestellten Ausgaben
(Entgelte für die SWE Stadtwirtschaft GmbH – Sonderleistungen werden bestätigt
und bilden die Basis für die Beauftragung der Stadtwirtschaft für die
Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung der Jahre 2024 bis 2027.
[1]
Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 13 a der
Niederschrift beigefügt.
[2]
Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 13 b der
Niederschrift beigefügt.
[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 6 des Beschlusses ist als Anlage 13 c der Niederschrift beigefügt.