01

Der Stadtrat beschließt, die als Anlage 2[1] beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Landeshauptstadt Erfurt (Straßenreinigungsgebühren-satzung – StrReiGebEF).

 

02

Die Gebührenkalkulation gemäß Anlage 3[2] wird bestätigt.

 

03

Die in Anlage 6[3] dargestellten Ausgaben (Entgelte für die SWE Stadtwirtschaft GmbH – Sonderleistungen werden bestätigt und bilden die Basis für die Beauftragung der Stadtwirtschaft für die Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung der Jahre 2024 bis 2027.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 13 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 13 b der Niederschrift beigefügt.

[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 6 des Beschlusses ist als Anlage 13 c der Niederschrift beigefügt.