Sitzung: 09.11.2023 OR JOP/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2683/23
Beschluss:
Dem
Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden entsprechend §§ 18
(b) und 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Vorbereitung und
Durchführung eines Adventsmarktes weitere finanzielle Mittel in Höhe von
1.696,54 EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel können u. a. für die
musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Miete, Genehmigungen, Gebühren,
Gagen, Spielmobile, Speisen und Getränke verwendet werden.
Die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das
einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1)
EStG (Einkommenssteuergesetz).
Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel
aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.