Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zu Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Unterhaltungsprogramme, Bastel-/ Dekorationsmaterial, Geschenke für die Senioren, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee sowie den Kauf eines Weihnachtsbaumes eingesetzt werden.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.