Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Freien Waldorfschule Erfurt e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR  zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können für die Vorbereitung und Durchführung des Adventsmarktes (u. a. Material für das Adventsbasteln sowie für die musikalische Umrahmung) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.