Sitzung: 13.11.2023 OR DIT/009/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2663/23
Beschluss:
Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Ortsverein Dittelstedt e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können zur Anschaffung beweglichen Anlagevermögens
(Laptop, Drucker und der zugehörige Materialen u. a. Papier und
Druckerpatronen) zur Verwendung im Rahmen der Vereinstätigkeiten eingesetzt
werden.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben
werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung. Â