Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Ortsverein Dittelstedt e. V.  finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können zur Anschaffung beweglichen Anlagevermögens (Laptop, Drucker und der zugehörige Materialen u. a. Papier und Druckerpatronen) zur Verwendung im Rahmen der Vereinstätigkeiten eingesetzt werden.

 

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung. Â