Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Feuerwehrförderverein Erfurt-Dittelstedt e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 2.900,00 EUR  zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u. a. zur Anschaffung von Materialien (wie z.B.: Kauf eines Getränkekühlschrankes, Stromverteiler und Verlängerungskabeln sowie Geschirr, Gläser, Besteck, Schüsseln) für die Ausrichtung von Festlichkeiten des Vereins eingesetzt werden.

 

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung. Â