Sitzung: 13.11.2023 OR DIT/009/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2662/23
Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Feuerwehrförderverein Erfurt-Dittelstedt e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 2.900,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u. a. zur Anschaffung von Materialien
(wie z.B.: Kauf eines Getränkekühlschrankes, Stromverteiler und
Verlängerungskabeln sowie Geschirr, Gläser, Besteck, Schüsseln) für die Ausrichtung von
Festlichkeiten des Vereins eingesetzt
werden.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben
werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung. Â