Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i. V. m. § 11 und § 12 b, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden zusätzlich zum Beschluss 2140/23 vom 19.09.2023, dem Garten- und Friedhofsamt weitere finanzielle Mittel in Höhe von 1.150,00 EUR für dringliche Unterhaltungsarbeiten (Pflege des Ortsbildes) in der Gemarkung Urbich zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.