Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben, für die Ausstattung und Durchführung eines Treffens mit ortsansässigen Vereinen und eines gemeinsamen Termins zur Ortsteilpflege (Arbeitseinsatz), finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Der Einsatz der finanziellen Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.