Sitzung: 13.11.2023 OR SCH/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2657/23
Beschluss
Zusätzlich zum Beschluss 1987/23 vom 06.09.2023 werden entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes, der Kinder- und Seniorenweihnachtsfeier sowie des Vereinsfestes zur Verfügung gestellt. Die Gesamtsumme zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben beträgt 4300,00 EUR.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung, ein Rahmenprogramm, Bastel- und Dekorationsmaterial, Geschenke, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee, den Kauf eines Weihnachtsbaumes sowie die Kosten der GEMA eingesetzt werden.
Die Ãœberreichung von
Präsenten, Geschenken, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck u.a. an Kinder und
Senioren ist möglich.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur
Verfügung.