Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Zusätzlich zum Beschluss 1987/23 vom 06.09.2023 werden entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes, der Kinder- und Seniorenweihnachtsfeier sowie des Vereinsfestes zur Verfügung gestellt. Die Gesamtsumme zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben beträgt 4300,00 EUR.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung, ein Rahmenprogramm, Bastel- und Dekorationsmaterial, Geschenke, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee, den Kauf eines Weihnachtsbaumes sowie die Kosten der GEMA eingesetzt werden.

Die Überreichung von Präsenten, Geschenken, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck u.a. an Kinder und Senioren ist möglich.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.