Sitzung: 13.11.2023 OR WIN/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2628/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Dorfclub Windischholzhausen e.V. Â finanzielle Mittel i. H. v. 1.100,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. für einheitliche Vereinswinterjacken mit Bedruckung des Logos) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.