Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 b der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Thüringer Landfrauenverband e.V., Ortsgruppe Stotternheim, zur Vorbereitung und Durchführung  eines Adventskaffees der Landfrauen, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. den Kauf von  Bastel- und Dekorationsmaterial, kleinen Präsenten, Kaffee, Tee und Weihnachtsgebäck sowie für die musikalische und kulturelle Beiträge verwendet werden. Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.