Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 6, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für die Ausstattung des Sportplatzes mit zwei Toren, dem Erfurter Sportbetrieb, finanzielle Mittel i.H.v. 1904,00 EUR, zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.