Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Beschaffung eines Trauergebindes anlässlich des Volkstrauertages finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereit gestellten Mittel können u.a. für den Kauf eines Trauergebindes eingesetzt werden.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.