Sitzung: 09.11.2023 OR ERM/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2622/23
Beschluss
Entsprechend § 4(3) i.V.m. §
8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem SG
Ortsteilbetreuung in Zusammenarbeit mit dem Ortsteilbürgermeister für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Pavillon), finanzielle Mittel
i.H.v. 800,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.