Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem SG Ortsteilbetreuung in Zusammenarbeit mit dem Ortsteilbürgermeister für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Pavillon), finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR, zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.