Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV Fortuna Ermstedt e.V. u.a. für die kulturelle Umrahmung der Jahresabschlussveranstaltung, Mitgliederehrungen sowie zur Anschaffung von Trainings- und Wettkampfmaterialien, 1.700,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.