Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der Kinder-  und Seniorenweihnachtsfeier sowie des Weihnachtsmarktes, finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, Geschenke für die Kinder, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee sowie den Kauf eines Weihnachtsbaumes eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.