Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden  dem BCC Büßlebener Carnevalclub e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 1.700,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. zum Kauf von Mobiliar) eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.