Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 (d) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für den Erwerb von Bastel- und Dekorationsmaterial, Präsenten, Lebensmittel, sowie für die musikalische Umrahmung verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.