Sitzung: 13.11.2023 OR KER/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2602/23
Beschluss:
Entsprechend § 19 (d) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der
Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten,
für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen
Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u. a. für den Erwerb von Bastel- und
Dekorationsmaterial, Präsenten, Lebensmittel, sowie für die musikalische
Umrahmung verwendet werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.