Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 (d) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für den Kauf von Bastel- und Dekorationsmaterial, Tannengrün, Präsenten, Süßigkeiten für die Kinder, Kaffee und Weihnachtsgebäck sowie für die musikalische Umrahmung verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.