Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem TSG Stotternheim e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit  finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur  Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf für Trainingsbekleidung sowie für die Anschaffung von Sportgeräten und Sportmaterial verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.