Sitzung: 07.11.2023 OR ALA/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2560/23
Beschluss:
Zusätzlich zu den Beschlüssen 0789/23 vom 04.04.2023 und 2070/23 vom 12.09.2023 werden entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt dem SV Alach e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtsumme zur u.a. für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit beträgt nun 1.750,00 EUR.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.