Sitzung: 07.11.2023 OR ALA/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2557/23
Beschluss:
Entsprechend §17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Heimatverein Alach e.V. zur Werterhaltung / Sanierung des Vereinshauses – hier Material für Außen- und Innenbereich, finanzielle Mittel in Höhe von 3.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.