Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend §17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Heimatverein Alach e.V.  zur Werterhaltung / Sanierung des Vereinshauses – hier Material für Außen- und Innenbereich, finanzielle Mittel in Höhe von 3.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.