Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Zusätzlich zum Beschluss 0333/23  vom 20.02.2023 werden entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR (Gesamt 800,00 €) zur Verfügung  gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.