Sitzung: 06.11.2023 OR SWB/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2546/23
Beschluss
Zusätzlich zum Beschluss 0333/23 vom 20.02.2023 werden entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR (Gesamt 800,00 €) zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf
Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur
Verfügung.