Sitzung: 02.11.2023 OR WAL/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2501/23
Beschluss:
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem
Walterslebener Ortsverein e. V., für die Vorbereitung und Durchführung eines Sportfestes, finanzielle Mittel i.H.v.
1.500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u. a. für Trainer/Referenten für Fitness,
Bewegung und Selbstverteidigungskurse eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für
Speisen und Getränke ist gestattet. Bereits getätigte Ausgaben werden
anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer
Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs.
2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.