Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Walterslebener Ortsverein e. V., für die Vorbereitung und Durchführung  eines Sportfestes, finanzielle Mittel i.H.v. 1.500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für Trainer/Referenten für Fitness, Bewegung und Selbstverteidigungskurse eingesetzt werden.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.