Sitzung: 06.11.2023 OR AZM/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2531/23
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 (1b),
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für
Gebäudemanagement finanzielle Mittel i.H.v. 1.040,00 EUR, für dringliche
Unterhaltung- und Sanierungsarbeiten am ehemaligen Sportlerheim Azmannsdorf
bzw. Feuerwehrgerätehaus für das Abdichten des Fundaments, Verputzen sowie
Anstrich des Sockels zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.