Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 (d und e) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einen von ihm Beauftragten für die Durchführung eines Adventskonzertes finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für Honorare eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.