Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem TSV Kerspleben e. V. zur Anschaffung von Ausrüstung (u. a. Sportkleidung), Trainingsmaterial (z.B. Geräte) und Durchführung von Trainingslagern bzw. Weiterbildungen weitere finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz).

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.